Antrag auf finanzielle Unterstützung bei der Beschaffung oder Entsorgung von Windeln bei Neugeborenen – Babybonus

Hinweise
Angaben zum Erziehungsberechtigten
Angaben des begünstigten Kindes
Ihr Einverständnis
Allgemeine Hinweise

Der Landkreis Ansbach gewährt Erziehungsberechtigten von Neugeborenen auf Antrag eine einmalige finanzielle Unterstützung – Babybonus. Der Babybonus kann zur Entsorgung des Mehranfalls von Restabfall (Erwerb von Zusatzrestabfallsäcken oder höheres Restabfallbehältervolumen) oder zum Erwerb von Mehrwegwindeln genutzt werden. Die Höhe des Babybonus entspricht dem Gegenwert von zehn Zusatzrestabfallsäcken. Der Babybonus ist eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch. 

 

Unterstützungsberechtigt sind Erziehungsberechtigte,

  • deren Kinder das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
  • ihren Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung im Landkreis Ansbach gemeldet haben.

Antragsberechtigt sind die gesetzlichen Vertreter des Kleinkindes, in dessen Haushalt sich das unterstützungsberechtigte Kind aufhält. Bei mehreren unterstützungsberechtigten Kindern ist für jedes Kind ein eigener Antrag zu stellen.

 

Für diesen Antrag ist eine Kopie der Geburtsurkunde des unterstützungsberechtigten Kindes hochzuladen.

 

Was passiert mit meinem Gutschein für zusätzliche Restabfallsäcke bzw. Zuschuss auf Mehrwegwindeln?

 

Der bisherige Gutschein über zehn Zusatzrestabfallsäcke oder einen dementsprechenden Zuschuss zum Erwerb von Mehrwegwindeln wird durch den Babybonus ersetzt. Die bis 31. Dezember 2024 bereits ausgegebenen Gutscheine können ab dem 01. Januar 2025 nur noch über das Landratsamt Ansbach eingelöst werden. Es erfolgt keine Ausgabe von Restabfallsäcken mehr über die Gemeinden oder das Landratsamt. Stattdessen kann mit dem Gutschein der Babybonus beantragt werden. Mit dem Antrag auf Babybonus muss der Gutschein im Original vorgelegt werden, um doppelte Leistungen zu vermeiden. 

 

Zusatzrestabfallsäcke können unabhängig vom Stand der Antragsbearbeitung bereits bei den Gemeinden erworben werden. Auch eine Änderung des Restabfallbehälters ist bereits möglich.

 

Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

Um den Antrag digital einzureichen wählen Sie bitte eine der folgenden Möglichkeiten:

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Durch Betätigung dieser Schaltfläche kommen Sie direkt zur manuellen Eingabe auf das von Ihnen gewählte Formular.

 

Um die missbräuchliche Nutzung des Antrags zu vermeiden, muss bei der Online-Einreichung  eine unterschriebene Bestätigung des Erziehungsberechtigten hochgeladen werden, wenn kein Login über die BayernID/Bürgerkonto erfolgt (Authentifizierung über Personalausweis oder Elster-Zertifikat).

 

Ein Muster für die Bestätigung finden Sie hier. Solange diese inhaltsgleich mit dem Muster ist, wird auch eine handschriftliche Erklärung mit Unterschrift akzeptiert.

Antrag analog einreichen?

Gerne können Sie den Antrag auch herunterladen und via Post einreichen.

 

Die Druckversion erhalten Sie, indem Sie auf den blauen Knopf "Antragsformular herunterladen" drücken.

Angaben zum Erziehungsberechtigten

Hinweis: Auszahlung

 

Eine direkte Verrechnung des Babybonus mit Ihrer Heimatgemeinde findet nicht statt. Sollten Sie die Voraussetzungen zum Erhalt des Babybonus erfüllen, überweist das Landratsamt Ansbach den Betrag direkt auf Ihr Konto. 

Sie können auch vor Überweisung des Babybonus Zusatzrestabfallsäcke bei Ihrer Heimatgemeinde kaufen.

Hinweis: Auszahlung

 

Kontoinhaber muss die unterstützungsberechtigte Person (z. B. ein Elternteil des Kindes, für das ein Babybonus beantragt wird) oder bei Personen unter 18 Jahren ein Erziehungsberechtigter sein. Ansonsten muss die Bezugsberechtigung nachgewiesen werden.

Diese Bezugsberechtigung (z. B. Vollmacht oder Betreuerausweis) kann auf Seite 4 hochgeladen werden).

Angaben des begünstigten Kindes

Hinweis: Geburten vor 01.01.2025

 

Falls das Kind vor dem 01.01.2025 geboren wurde und Sie einen Gutschein erhalten haben, müssen Sie diesen im Original beim Landratsamt Ansbach vorlegen. Senden Sie hierzu den Gutschein im Original an:

 

Landratsamt Ansbach

Abfallwirtschaft

Crailsheimstr. 1

91522 Ansbach

 

oder geben Sie diesen zur Übermittlung an das Landratsamt bei Ihrer zuständigen Gemeinde ab.

 

Die Auszahlung des Babybonus kann erst erfolgen, wenn der Gutschein im Original eingegangen ist.

Ihr Einverständnis

Hinweis: Daten in Geburtsurkunde

 

Aus Gründen der Datensparsamkeit dürfen Sie gerne alle personenbezogenen Daten aus der Geburtsukunde außer den Geburtsnamen, den Vornamen des Kindes und den Tag der Geburt schwärzen.

Hinweis: Bestätigung des Erziehungsberechtigten

 

Um die missbräuchliche Nutzung des Antrags zu vermeiden, muss bei Einreichung eine unterschriebene Bestätigung des Erziehungsberechtigten hochgeladen werden, wenn kein Login über die BayernID erfolgt (Authentifizierung über Personalausweis oder Elster-Zertifikat).

 

Ein Muster für die Bestätigung finden Sie hier. Solange diese inhaltsgleich mit dem Muster ist, wird auch eine handschriftliche Erklärung mit Unterschrift akzeptiert. 

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