Mit diesem Antrag können Sie einen Fahrtenkostenzuschuss beantragen für die Fahrten, welche Sie im Rahmen Ihres Ehrenamts im Bereich der Integrationshilfe durchgeführt haben.
Mit der Auszahlung des Betrags ist das Verfahren beendet. Sie erhalten kein weiteres Schreiben. Bitte beachten Sie, dass auf die Förderung kein Rechtsanspruch besteht. Die Förderung ist aktuell bis 2026 begrenzt. Der zu berücksichtigende Zeitraum ist 2024 von Juli bis November, 2025 und 2026 von Dezember des Vorjahres bis November des laufenden Jahres. Anträge für das laufende Jahr können bis 30.11. gestellt werden. Die endgültige Fördersumme ergibt sich erst nach Eingang aller Anträge aller Ehrenamtlichen und Ermittlung aller gefahrenen Kilometer. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Ermittlung des Fördersatzes pro Kilometer im Dezember des laufenden Jahres.
Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.
Der Betrag soll auf folgendes Konto überwiesen werden:
Keine Erstattung sonstiger Kosten wie Parktickets
Sobald Sie auf "Antrag absenden" klicken, wird Ihr Antrag auf Fahrtkostenzuschuss digital an das Landratsamt Ansbach gesendet. Ebenfalls erhalten Sie nach dem Senden eine Kopie Ihres Antrages zum Herunterladen zur Verfügung gestellt.
Bitte beachten Sie, dass mit der Auszahlung des Betrags das Verfahren beendet ist. Sie erhalten kein weiteres Schreiben.