SG 23 - Abfallwirtschaft
Die Abmeldung von der Abfallentsorgung kann nur durch den Eigentümer erfolgen.
Bitte beachten Sie: Erst wenn Ihre Abmeldung bearbeitet wurde und die Abfallbehälter abgeholt werden konnten, kann die Endabrechnung erstellt werden. Bis zum Zeitpunkt der Endabrechnung sind Sie zahlungspflichtig, das heißt die Abfallgebühren sind weiterhin durch Sie zu entrichten.
Eventuell zu viel entrichtete Abfallgebühren werden im Zuge der Endabrechnung zurückerstattet.
Bei einem Eigentümerwechsel bitten wir Sie uns den Verkauf des Objektes mitzuteilen über Verkauf des Objektes/ Landkreis Ansbach (landkreis-ansbach.de)
Zur Verarbeitung Ihrer Daten sichten Sie bitte die Datenschutzhinweise gem. Art. 13 DSGVO .
Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.
Durch Betätigung dieser Schaltfläche kommen Sie direkt zur manuellen Eingabe auf das von Ihnen gewählte Formular.
Um sicherzustellen, dass die Anmeldung durch den Eigentümer erfolgt, muss bei der Online-Einreichung eine unterschriebene Eigentümerbestätigung hochgeladen werden, wenn kein Login über die BayernID/Bürgerkonto erfolgt (Authentifizierung über Personalausweis oder Elster-Zertifikat).
Ein Muster für die Eigentümerbestätigung finden Sie hier. Solange diese inhaltsgleich mit dem Muster ist, wird auch eine handschriftliche Erklärung mit Unterschrift akzeptiert.
Gerne können Sie den Antrag auch herunterladen und via Post einreichen.
Die Druckversion erhalten Sie, indem Sie auf den blauen Knopf "Antragsformular herunterladen" drücken.
Folgendes Grundstück soll von der Abfallentsorgung abgemeldet werden:
Hinweis: Abmeldung von der Abfallentsorgung
Diese Meldung gilt nur für Grundstücke im Landkreis Ansbach. Für Grundstücke im Gemarkungsgebiet der Stadt Ansbach wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle der Stadt Ansbach.
Bei gemischt genutzten Grundstücken (z. B. Wohnung und Gewerbebetrieb) bitte beides ankreuzen
Hinweis: Berechnung der Gebühren
Die Abmeldung kann nur für die Zukunft und nur zum Ende eines Monats hin erfolgen.
Hinweis: Mitteilung Verkauf des Objekts
Bei einem Eigentümerwechsel bitten wir Sie den Verkauf des Objektes mitzuteilen über Verkauf des Objektes/ Landkreis Ansbach (landkreis-ansbach.de)
Restabfallbehälter
Falls Sie mehrere Abfallbehälter angeben möchten, können Sie weitere Eingabefelder über den grünen Button/Knopf hinzufügen.
Bitte lesen Sie die Behälternummer vom Behälteretikett auf der linken Seite Ihres Abfallbehälters ab. Die Behälternummer ist die Nummer oben rechts auf dem Etikett.
Bioabfallbehälter
Papierabfallbehälter
Hinweis: Behälternummern
Achtung: Nicht auf allen Papierbehältern befindet sich ein Behälteretikett. Sofern sich auf Ihrem Papierbehälter ein Behälteretikett befindet, teilen Sie uns bitte die Behälternummer mit.
Anschrift des Grundstückseigentümers
Hinweis: Eigentümerbestätigung
Um dies sicherzustellen, muss bei Einreichung einer digitalen Anmeldung eine unterschriebene Eigentümerbestätigung hochgeladen werden, wenn kein Login über die BayernID erfolgt (Authentifizierung über Personalausweis oder Elster-Zertifikat).
Mit Klicken auf "Antrag absenden" wird Ihre Abmeldung von der Abfallentsorgung an die entsprechenden Sachbearbeiter im Landratsamt Ansbach gesendet. Eine Bestätigung per E-Mail wird nicht versendet.
Nach erfolgter Bearbeitung werden wir Ihnen den Abholtermin für Ihre Behälter mitteilen, wenn diese vom Grundstück abgezogen werden müssen. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Eventuell ist eine Abmeldung zu dem von Ihnen angegebenen Zeitpunkt aus logistischen Gründen nicht möglich.
Eine Kopie des Antrags wird Ihnen auf der Abschlussseite zum Download angeboten.