Hinweis: Voraussetzungen für eine Abfallgemeinschaft
Der Antrag kann nur für unmittelbar benachbarte Grundstücke genehmigt werden. Auf einem der beiden Grundstücke dürfen maximal 2 Personen gemeldet sein. Sollte auf einem der beiden Grundstücke eine gewerbliche Nutzung stattfinden, ist die Bildung einer Abfallgemeinschaft nicht möglich.
Beide Anschlusspflichtige müssen einverstanden sein und einer von beiden muss sich durch schriftliche Erklärung zur Zahlung der Abfallgebühren verpflichten.