SG 23 Abfallwirtschaft

abrechnung@landratsamt-ansbach.de

Änderung eines Behälters

Angaben zum Grundstückseigentümer

Angaben zum betroffenen Objekt

Bitte teilen Sie uns mit, auf welchem Grundstück sich die betroffenen Abfallbehälter befinden.

Tausch

Hinweis: Behälternummern

 

Bitte lesen Sie die Behälternummer vom Behälteretikett auf der linken Seite Ihres Abfallbehälters ab. Die Behälternummer ist die Nummer oben rechts auf dem Etikett.

Restabfallbehälter

Hinweis: Restabfallbehälter

 

Auf jedem Grundstück muss mindestens 1 Restabfallbehälter angemeldet werden.

Bioabfallbehälter

Hinweis: Befreiung von der Zuteilung eines Bioabfallbehälters

 

Jedes anschlusspflichtige Grundstück muss für die getrennte Erfassung von Bioabfällen mit mindestens einem 80-l Biobehälter ausgestattet werden.

Jedem anschlusspflichtigen Grundstück steht maximal ein Bioabfallvolumen, das dem Restabfallvolumen entspricht, gebührenfrei zu. Weitere zusätzliche Behälter sind gebührenpflichtig.

 

Von dieser Pflicht kann man sich jedoch befreien lassen, wenn alle auf dem vorgenannten anschlusspflichtigen Grundstück anfallenden Bioabfälle im Sinne der Abfallwirtschaftssatzung (AWS) des Landkreises Ansbach durch Eigenkompostierung auf demselben Grundstück einer Verwertung zugeführt werden. Es wird damit gewährleistet, dass keine Bioabfälle über den/die Restabfallbehälter entsorgt werden.

 

Falls dies bei Ihnen zutrifft, setzen Sie bitte Ihr Kreuz bei "Ich beantragte die Befreiung von der Zuteilung eines Bioabfallbehälters"

Papierabfallbehälter

Hinweis: Behälternummern

 

Achtung: nicht auf allen Papierbehältern befindet sich ein Behälteretikett. Sofern sich auf Ihrem Papierbehälter ein Behälteretikett befindet, teilen Sie uns hier die Behälternummer bitte mit.


Nur Abholung

Restabfallbehälter

Hinweis: Behälternummern

 

Bitte lesen Sie die Behälternummer vom Behälteretikett auf der linken Seite Ihres Abfallbehälters ab. Die Behälternummer ist die Nummer oben rechts auf dem Etikett.

Bioabfallbehälter

Papierabfallbehälter

Hinweis: Behälternummern

 

Achtung: nicht auf allen Papierbehältern befindet sich ein Behälteretikett. Sofern sich auf Ihrem Papierbehälter ein Behälteretikett befindet, teilen Sie uns hier die Behälternummer bitte mit.

Nur Neuaufstellung

Restabfallbehälter

Bioabfallbehälter

Hinweis: Befreiung von der Zuteilung eines Bioabfallbehälters

 

Jedes anschlusspflichtige Grundstück muss für die getrennte Erfassung von Bioabfällen mit mindestens einem 80-l Biobehälter ausgestattet werden.

Jedem anschlusspflichtigen Grundstück steht maximal ein Bioabfallvolumen, das dem Restabfallvolumen entspricht, gebührenfrei zu. Weitere zusätzliche Behälter sind gebührenpflichtig.

 

Von dieser Pflicht kann man sich jedoch befreien lassen, wenn alle auf dem vorgenannten anschlusspflichtigen Grundstück anfallenden Bioabfälle im Sinne der Abfallwirtschaftssatzung (AWS) des Landkreises Ansbach durch Eigenkompostierung auf demselben Grundstück einer Verwertung zugeführt werden. Es wird damit gewährleistet, dass keine Bioabfälle über den/die Restabfallbehälter entsorgt werden.

 

Falls dies bei Ihnen zutrifft, setzen Sie bitte Ihr Kreuz bei "Ich beantragte die Befreiung von der Zuteilung eines Bioabfallbehälters"

Papierabfallbehälter

Hinweis: Zeitpunkt

 

Die Behälteränderungen erfolgen zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Wenn Sie die Behälter zu einem späteren Zeitpunkt benötigen, teilen Sie uns dies bitte im Mitteilungsfeld mit.

Hinweis: Abbuchungstermine

 

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Zahlungsrelevante Änderungen für die vierteljährlichen Abbuchungstermine (01.03., 15.05., 15.08. und 15.11.) werden Ihnen in Form eines Änderungsbescheids mitgeteilt. Solange dieser nicht zugestellt ist, werden die Beträge aus dem letzten Bescheid zur Zahlung fällig.

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