Hinweis: Befreiung von der Zuteilung eines Bioabfallbehälters
Jedes anschlusspflichtige Grundstück muss für die getrennte Erfassung von Bioabfällen mit mindestens einem 80-l Biobehälter ausgestattet werden.
Jedem anschlusspflichtigen Grundstück steht maximal ein Bioabfallvolumen, das dem Restabfallvolumen entspricht, gebührenfrei zu. Weitere zusätzliche Behälter sind gebührenpflichtig.
Von dieser Pflicht kann man sich jedoch befreien lassen, wenn alle auf dem vorgenannten anschlusspflichtigen Grundstück anfallenden Bioabfälle im Sinne der Abfallwirtschaftssatzung (AWS) des Landkreises Ansbach durch Eigenkompostierung auf demselben Grundstück einer Verwertung zugeführt werden. Es wird damit gewährleistet, dass keine Bioabfälle über den/die Restabfallbehälter entsorgt werden.
Falls dies bei Ihnen zutrifft, setzen Sie bitte Ihr Kreuz bei "Ich beantragte die Befreiung von der Zuteilung eines Bioabfallbehälters"