Mitteilung über den Verkauf des Objekts

Angaben zum bisherigen Grundstückseigentümer

Hinweis: Umschreibung

 

Die Umschreibung eines Objekts auf einen neuen Eigentümer kann gemäß der Abfallwirtschaftssatzung nur zum Monatsersten erfolgen.

Neue Adresse des bisherigen Grundstückseigentümers


Angaben zum Objekt


Angaben zum neuen Grundstückseigentümer

all fields marked with a (*) are required and must be filled out