Angaben zum bisherigen Grundstückseigentümer
Hinweis: Umschreibung
Die Umschreibung eines Objekts auf einen neuen Eigentümer kann gemäß der Abfallwirtschaftssatzung nur zum Monatsersten erfolgen.
Neue Adresse des bisherigen Grundstückseigentümers
Angaben zum Objekt
Angaben zum neuen Grundstückseigentümer