General Information
Report incapacity to work
Dateneingabe

Welcome to the online service of the Jobcenter Landkreis Ansbach


You can inform us about your current incapacity to work through this form. 

 

Please note the following:

 

Please fill out the form completely. It will be necessary to submit a copy of your medical certificate/certificate of incapacity for work.

The completed form will then be transmitted digitally and securely to the Jobcenter Landkreis Ansbach.

 

You can find our information on the processing of your data here (below Jobcenter).

Personal information

Besondere Hinweise zum Aufenthalt innerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs (Nahbereich)

  • Zum so genannten „Nahbereich“ gehören alle Orte, von denen aus Sie das Jobcenter täglich ohne unzumutbaren Aufwand erreichen können. Wenn Sie vorübergehend innerhalb des Nahbereichs woanders wohnen, müssen Sie uns rechtzeitig die Anschrift, unter der Sie zu erreichen sind, mitteilen.
  • Sind Sie vorübergehend nicht zu erreichen, weil Sie z.B. vergessen haben Ihre neue Adresse mitzuteilen, kann das zur Rückforderung von Leistungen führen, auch wenn Sie sich tatsächlich im Nahbereich aufgehalten haben.

Besondere Hinweise zum Aufenthalt außerhalb des Nahbereichs

  • Sie können sich grundsätzlich bis zu drei Wochen im Kalenderjahr außerhalb des Nahbereichs aufhalten, wenn die Ortsabwesenheit im Voraus vom Jobcenter genehmigt wurde. Die 3 Wochen müssen nicht zusammenhängend genommen werden, es zählen jedoch grundsätzlich alle Tage (auch Sonn- und Feiertage) zum 3-Wochen-Zeitraum. Aufenthalte außerhalb des Nahbereichs, die länger als 3 Wochen dauern, können ebenfalls genehmigt werden. Leistungen werden jedoch nur für die ersten 3 Wochen der Abwesenheit gewährt.
  • Voraussetzung für die Zustimmung zur Ortsabwesenheit ist grundsätzlich, dass zu dieser Zeit die Vermittlung nicht beeinträchtig wird. Wenn durch die Abwesenheit die Gefahr besteht, dass die berufliche Eingliederung beeinträchtigt oder gefährdet wird, kann der Ortsabwesenheit nicht zugestimmt werden.
  • Da in den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit die Vermittlungschancen erfahrungsgemäß am aussichtsreichsten sind, wird eine Ortsabwesenheit in diesem Zeitraum in der Regel nicht genehmigt.
  • Sie sollten Ihre/n Arbeitsvermittler/in im Vorfeld informieren, wenn Sie in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen oder in vergleichbarem Umfang anderweitig erwerbstätig sind und ergänzende Leistungen nach dem SGB II erhalten.
  • Wenn Sie bereits im gleichen Kalenderjahr Arbeitslosengeld bezogen haben und sich während dieser Zeit außerhalb des Nahbereichs aufgehalten haben, werden diese Abwesenheitszeiten zu den aktuellen Abwesenheitszeiten dazu gezählt.
  • Falls Sie sich länger als genehmigt außerhalb des Nahbereichs aufhalten, entfällt Ihr Leistungsanspruch für die Zeit nach der genehmigten Abwesenheit. Beachten Sie bitte, dass Sie in diesem Fall zu viel gezahlte Leistungen möglicherweise zurückzahlen müssen.
  • Für Zeiten der Ortsabwesenheit, in denen Sie keinen Anspruch auf Leistungen haben, besteht auch keine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung. Das bedeutet, dass Sie sich für diesen Zeitraum selbst um Ihre Versicherung kümmern müssen.

Bürgergeld - Incapacity to work

Submission of a medical certificate during the receipt of Unemployment Benefit II/Social Assistance under the Social Code Book II (SGB II)

Personal information

The number of benefit community consists of 14 characters: 

5 digits, the letters BG and 7 other digits.

Example:

71146BG1234567

 

You can find your number of benefit community on all written notifications from your Jobcenter.

Incapacity to work

Bitte geben Sie die Dauer der gewünschten Abwesenheit an

Personal information

Sollten wir Sie telefonisch nicht erreichen, senden wir Ihnen die Rückmeldung per Briefpost zu.

Your consent

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You are welcome to contact us

 

Jobcenter Landkreis Ansbach

0981 468-8822
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
jobcenter@landratsamt-ansbach.de
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