SG 23 - Abfallwirtschaft
Die Anmeldung zur Abfallentsorgung kann nur durch den Eigentümer erfolgen.
Die Gebühren für die Rest-, Papier- und Bioabfallbehältnisse sind in der Abfallentsorgungsgebühr (gem. Gebührensatzung) zusammengefasst. Pro Person und Abfuhr wird ein Restabfallvolumen von 15 Litern empfohlen.
Weitere Informationen zu dem Abfallsystem des Landkreises Ansbach, insbesondere zu den Behältergrößen und Gebühren finden Sie hier.
Soweit Sie einen automatischen Einzug der Abfallgebühren wünschen, füllen Sie bitte das entsprechende SEPA-Lastschriftmandat aus und senden uns dieses unterschrieben zu. Das PDF-Formular für das SEPA-Lastschriftmandat finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass zahlungsrelevante Änderungen nur berücksichtigt werden können, wenn diese mindestens zwei Wochen vor den vierteljährlichen Abbuchungsterminen 01.03., 15.05., 15.08. und 15.11. mitgeteilt werden.
Zur Verarbeitung Ihrer Daten sichten Sie bitte die Datenschutzhinweise gem. Art. 13 DSGVO .
Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.
Durch Betätigung dieser Schaltfläche kommen Sie direkt zur manuellen Eingabe auf das von Ihnen gewählte Formular.
Um sicherzustellen, dass die Anmeldung durch den Eigentümer erfolgt, muss bei der Online-Einreichung eine unterschriebene Eigentümerbestätigung hochgeladen werden, wenn kein Login über die BayernID/Bürgerkonto erfolgt (Authentifizierung über Personalausweis oder Elster-Zertifikat).
Ein Muster für die Eigentümerbestätigung finden Sie hier. Solange diese inhaltsgleich mit dem Muster ist, wird auch eine handschriftliche Erklärung mit Unterschrift akzeptiert.
Gerne können Sie den Antrag auch herunterladen und via Post einreichen.
Die Druckversion erhalten Sie, indem Sie auf den blauen Knopf "Antragsformular herunterladen" drücken.
Folgendes Grundstück soll an die Abfallentsorgung angeschlossen werden:
Hinweis: Anschluss an die Abfallentsorgung
Diese Meldung gilt nur für Grundstücke im Landkreis Ansbach. Für Grundstücke im Gemarkungsgebiet der Stadt Ansbach wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle der Stadt Ansbach.
Ab wann soll das Grundstück an die Abfallentsorgung angeschlossen werden?
Hinweis: Berechnung der Gebühren
Die Berechnung der Gebühren ist nur für volle Monate möglich.
Anschrift des Grundstückseigentümers
Bei gemischt genutzten Grundstücken (z. B. Wohnung und Gewerbebetrieb) bitte beides ankreuzen und ausfüllen.
Restabfallbehälter
Hinweis: Restabfallbehälter
Auf jedem Grundstück muss mindestens 1 Restabfallbehälter angemeldet werden.
Bioabfallbehälter
Hinweis: Befreiung von der Zuteilung eines Bioabfallbehälters
Jedes anschlusspflichtige Grundstück muss für die getrennte Erfassung von Bioabfällen mit mindestens einem 80-l Biobehälter ausgestattet werden.
Jedem anschlusspflichtigen Grundstück steht maximal ein Bioabfallvolumen, das dem Restabfallvolumen entspricht, gebührenfrei zu. Weitere zusätzliche Behälter sind gebührenpflichtig.
Von dieser Pflicht kann man sich jedoch befreien lassen, wenn alle auf dem vorgenannten anschlusspflichtigen Grundstück anfallenden Bioabfälle im Sinne der Abfallwirtschaftssatzung (AWS) des Landkreises Ansbach durch Eigenkompostierung auf demselben Grundstück einer Verwertung zugeführt werden. Es wird damit gewährleistet, dass keine Bioabfälle über den/die Restabfallbehälter entsorgt werden.
Falls dies bei Ihnen zutrifft, setzen Sie bitte Ihr Kreuz bei "Ich beantragte die Befreiung von der Zuteilung eines Bioabfallbehälters"
Papierabfallbehälter
Bereits vorhandene Papierabfallbehälter
Hinweis: Eigentümerbestätigung
Um dies sicherzustellen, muss bei Einreichung einer digitalen Anmeldung eine unterschriebene Eigentümerbestätigung hochgeladen werden, wenn kein Login über die BayernID erfolgt (Authentifizierung über Personalausweis oder Elster-Zertifikat).
Mit Klicken auf "Antrag absenden" wird Ihre Anmeldung zur Abfallentsorgung an die entsprechenden Sachbearbeiter im Landratsamt Ansbach gesendet. Eine Bestätigung per E-Mail wird nicht versendet.
Nach erfolgter Bearbeitung werden Sie vom Sachbearbeiter über die Auslieferung der Behälter informiert. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Eventuell ist ein Anschluss zu dem von Ihnen angegebenen Zeitpunkt aus logistischen Gründen nicht möglich.
Zur Erteilung eines SEPA Lastschriftmandates gelangen Sie hier.
Bitte senden Sie das Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Original per Post zurück.
Eine Kopie des Antrags wird Ihnen auf der Abschlussseite zum Download angeboten.