Sollte der Deckel an Ihrem braunen Biobehälter (80 l) abgerissen sein, können Sie kostenlos an jedem Wertstoffhof im Landkreis Ansbach einen neuen Deckel zur Selbstmontage erhalten.
Zur Verarbeitung Ihrer Daten sichten Sie bitte die Datenschutzhinweise gem. Art. 13 DSGVO.
Hinweis: Grundstückseigentümer
Das von Ihnen ausgewählte Anliegen kann nur durch den Grundstückseigentümer vorgebracht werden. Sollten Sie Grundstückseigentümer sein, können Sie das Kontaktformular weiter ausfüllen.
Sollten Sie Mieter sein kontaktieren Sie zu Ihrem Anliegen bitte immer zuerst Ihren Vermieter.
Angaben zum bisherigen Grundstückseigentümer
Hinweis: Umschreibung
Die Umschreibung eines Objekts auf einen neuen Eigentümer kann gemäß der Abfallwirtschaftssatzung nur zum Monatsersten erfolgen.
Neue Adresse des bisherigen Grundstückseigentümers
Angaben zum Objekt
Angaben zum neuen Grundstückseigentümer
Angaben zum Grundstückseigentümer
Angaben zum betroffenen Objekt
Bitte teilen Sie uns mit, auf welchem Grundstück sich die betroffenen Abfallbehälter befinden.
Tausch
Angaben zu Behältern, die abgeholt werden sollen
Angaben zum Restabfallbehälter
Angaben zum Biobehälter
Angaben zum Papierbehälter
Angaben zu Behältern, die neu aufgestellt werden sollen
Nur Abholung
Angaben zum Behälter
Nur Neuaufstellung
Sollte der Deckel an Ihrem braunen Biobehälter (80 l) abgerissen sein, können Sie kostenlos an jedem Wertstoffhof im Landkreis Ansbach einen neuen Deckel zur Selbstmontage erhalten. In diesem Fall ist das weitere Ausfüllen des Formulars nicht notwendig. Eine Montageanleitung (auch als Videoanleitung) zum Wechsel des Biotonnedeckels finden Sie hier. Den beschädigten Deckel können Sie am Wertstoffhof entsorgen.
Wenn es Ihnen nicht möglich ist, den Deckel selbst zu montieren, füllen Sie bitte das Formular vollständig aus. Bitte beachten Sie, dass die Reparatur durch das Landratsamt Ansbach einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Bitte teilen Sie uns mit, auf welchem Grundstück sich der beschädigte Abfallbehälter befindet.
Angaben zur beschädigten Tonne
Über unsere Abfallentleerungsdatenbank erfahren Sie als Grundstückseigentümer oder Hausverwaltung, wie oft Ihre Restabfall- oder Biotonnen im laufenden Jahr oder im Vorjahr entleert wurden.
Bitte halten Sie dafür Ihre Objektnummer (siehe Gebührenbescheid) bereit.
Falls Sie Mieter sind, können Sie sich an Ihren Vermieter oder an Ihre Hausverwaltung oder auch an das Landratsamt - Abfallwirtschaft - wenden, um die Leerungsdaten zu erfahren.
Um auf die Abfallentleerungsdatenbank zu kommen, klicken Sie hier.
Hinweis: Gelbe Säcke
Bitte wenden Sie sich bei nicht abgeholten Gelben Säcken direkt an die Firma Herz unter 0800/6789013.
Eigene Angaben
Angaben zum Vorfall
Nichts passendes dabei? Gerne können Sie uns hier Ihre sonstigen Anliegen mitteilen und Fotos/ PDF-Dokumente senden.
Damit wir Ihre Anfrage beantworten können, benötigen wir Ihre Kontaktdaten. Bitte tragen Sie diese nachfolgend ein.
Bitte teilen Sie uns mit, welches Grundstück Ihre Anfrage betrifft.
Wenn Sie eine Abfallentsorgung anmelden wollen, können Sie gerne auf unser PDF-Formular "Anmeldung zur Abfallentsorgung" zurückgreifen (muss unterschrieben werden).
Alternativ können Sie gerne unser Online-Formular Anmeldung zur Abfallentsorgung verwenden.
Für die Beantragung eines saisonalen, kostenpflichtigen Bioabfallbehälters finden Sie hier den entsprechenden Antrag.
Wenn Sie eine Abfallentsorgung abmelden wollen, können Sie gerne auf unser PDF-Formular "Abmeldung von der Abfallentsorgung" zurückgreifen (muss unterschrieben werden).
Wenn Sie einen Eigentümerwechsel mitteilen wollen, können Sie gerne auf unser PDF-Formular "Änderungsmitteilung zur Abfallentsorgung Eigentümerwechsel" zurückgreifen (muss unterschrieben werden).
Wenn Sie eine Abfallgemeinschaft beantragen wollen, können Sie gerne auf unser PDF-Formular "Antrag auf Bildung einer Abfallgemeinschaft" zurückgreifen (muss unterschrieben werden).
Hinweis: Voraussetzungen für eine Abfallgemeinschaft
Der Antrag kann nur für unmittelbar benachbarte Grundstücke genehmigt werden. Auf einem der beiden Grundstücke dürfen maximal 2 Personen gemeldet sein. Sollte auf einem der beiden Grundstücke eine gewerbliche Nutzung stattfinden, ist die Bildung einer Abfallgemeinschaft nicht möglich.
Beide Anschlusspflichtige müssen einverstanden sein und einer von beiden muss sich durch schriftliche Erklärung zur Zahlung der Abfallgebühren verpflichten.
Wenn Sie Zusatzrestmüllsäcke wegen häuslicher Pflege beantragen möchten, können Sie gerne auf unser PDF-Formular "Antrag auf gebührenfreie Zusatzrestabfallsäcke aufgrund häuslicher Pflege" zurückgreifen (muss unterschrieben werden).
Hinweis: Zusatzrestmüllsäcke
Die Gewährung kostenloser Zusatzrestmüllsäcke wegen häuslicher Pflege ist eine freiwillige Leistung des Landkreises. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Wenn Sie einen Zuschuss zum Erwerb von Mehrwegwindeln/Stoffwindeln beantragen möchten, können Sie gerne auf unser PDF-Formular "Antrag auf Zuschuss zum Erwerb von Mehrwegwindeln/Stoffwindeln" zurückgreifen (muss unterschrieben werden).
Hinweis: Mehrwegwindeln/Stoffwindeln
Die Gewährung eines Zuschusses für Mehrwegwindeln/Stoffwindeln ist eine freiwillige Leistung des Landkreises. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen möchten, können Sie gerne auf unser PDF-Formular "Erteilung eines wiederkehrenden SEPA-Lastschriftmandats für die Abfallentsorgungsgebühren" zurückgreifen (muss unterschrieben werden).
Gerne können Sie uns hier Ihre Fragen zur Abfallberatung, Betreuung der Wertstoffhöfe/-inseln oder auch der Öffentlichkeitsarbeit stellen.