Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Eine Änderungsmaßnahme kann nur dann nach § 35 Abs. 4 KrWG angezeigt werden, wenn die nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter des § 15 Abs. 2 KrWG offensichtlich gering sind. Ansonsten ist eine Genehmigung nach § 35 KrWG zu beantragen.
- Gemäß § 40 KrWG ist auch die Stillegung des Deponienbetriebs einer genehmigungspflichtigen Anlage anzeigebedürftig. Aus einer solchen Anzeige muss deutlich hervorgehen, welche Maßnahmen, welche Maßnahmen der Betreiber zur Erfüllung seiner Pflichten ergreifen will.
- Gemäß § 35 KrWG kann der Deponiebetreiber für eine anzeigebedürftige Änderung auch eine Genehmigung beantragen ("Erhöhung der Rechtssicherheit"), die dann im vereinfachten Genehmigungsverfahren erteilt wird.
Die Anzeige muss enthalten:
- Genaue Beschreibung der einzelnen geplanten Maßnahmen
- Auflistung der beigefügten Unterlagen (Pläne, Beschreibungen etc.)
- Zusammenfassende Beurteilung der angezeigten Maßnahme zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter des § 15 Abs. 2 KrWG
Folgende Aussagen zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter des § 15 Abs. 2 KrWG aus Sicht des Deponiebetreibers muss die Anzeige insbesondere beinhalten:
a) Luft
Angabe der zusätzlich entstehenden Emissionen (Staub, Kohlenmonoxid, Stickstoffoxide etc.)
Vermeidungs- bzw. Minderungsmaßnahmen (z. B. geschlossene Systeme gegen Staubverwehungen, Abluftreinigungseinrichtungen etc.)
b) Lärm
Angabe neuer Schallquellen
Auswirkungen der neuen Schallquellen auf die Immisionsorte
Erschütterungen
c) Abfall
Menge und Art von zusätzlichem Abfall
Entsorgung des Abfalls (Verwertung/ Beseitigung)
d) Anlagensicherheit
Auswirkungen auf die Kesselanlage (z. B. BetrSichV/ TRBS)
Auswirkungen auf die Lagerung brennbarer Stoffe (z. B. BetrSichV,TRBS, TRGS 510)
Vorgesehene Sicherheitsmaßnahmen: z. B. Prüfung durch ZÜS der geänderten Anlage, Brandschutzeinrichtungen wie Brandmelder, Feuerlöscher, Löschwasserversorgung, etc.
e) Gewässerschutz
Lagerung zusätzlicher wassergefährdende Stoffe
Schutzvorkehrungen: z. b. Auffangwannen etc.
Zusätzlicher Abwasseranfall:
Art des Abwassers (Regenwasser, verunreinigtes Wasser)
Wie wird das Abwasser aufgefangen
Wie wird das Abwasser entsorgt (Kanalisation etc.)
f) Bodenschutz
z. B. medienbeständige Flächen