Abfallrecht

(0981) 468-3216

(0981) 468-3210

abfallrecht@landratsamt-ansbach.de

Antrag auf vorzeitigen Baubeginn/ Maßnahmenbeginn

Allgemeine Hinweise

Das Landratsamt Ansbach kann als zuständige Stelle während eines Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahrens einen vorzeitigen Baubeginn genehmigen. Das bedeutet, dass bereits vor Feststellung des Plans oder der Erteilung der Plangenehmigung mit der Errichtung einschließlich der Maßnahmen, die zur Prüfung der Betriebstüchtigkeit der Deponie erforderlich sind, begonnen werden können.

 

Die Zulassung erfolgt für einen Zeitraum von sechs Monaten, kann aber auf Antrag um weitere sechs Monate verlängert werden.

 

Wie möchten Sie den Antrag vornehmen?

Bürgerkonto:

 

Durch Klicken auf den daneben stehenden Button können Sie sich über Ihr Bürgerkonto anmelden bzw. sich dort registrieren. Weitere Informationen zum Bürgerkonto erhalten Sie hier.

Ohne Bürgerkonto:

 

Da bei dieser Leistung die Schriftform notwendig ist, können Sie ohne Bürgerkonto die Leistung nicht digital absenden. Gerne können Sie aber den Antrag digital ausfüllen, ausdrucken und diesen unterschrieben an 

 

 

Landratsamt Ansbach

SG 32 - Gewerbe-, Jagd- und Abfallrecht

Teilsachgebiet Abfallrecht

Crailsheimstr. 1

91522 ansbach 

 

senden.

Antragsteller
Antragsgegenstand
Uploads

Gerne können Sie freiwillig weitere Informationen in Form von Uploads/ hochgeladenen Dateien hinzufügen. Dies ist aber nicht zwingend notwendig.

Falls Sie mehrere Dateien hochladen möchten, können Sie mithilfe des grünen Plus auf der rechten Seite weitere Upload-Felder hinzufügen.

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