Abfallrecht

(0981) 468-3216

(0981) 468-3210

abfallrecht@landratsamt-ansbach.de

Anzeige für gewerbliche Sammlungen von Abfällen gem. § 18 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Allgemeine Hinweise

Bitte beachten Sie: 
Die beabsichtigte Sammlung ist spätestens 3 Monate vor ihrer Aufnahme dem Landratsamt Ansbach  anzuzeigen.
Die unvollständige, unrichtige oder verspätete Erstattung einer Anzeige stellt einen Bußgeldtatbestand dar.

 

Der Anzeige sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Kopie der Sammler- und Beförderungsbestätigung gemäß § 53 KrWG
  • vertragliche Vereinbarung mit Dritten (nur bei entsprechender Beauftragung)
  • Standortliste für Sammelcontainer (nur wenn diese bei Sammlung genutzt werden)

Bürgerkonto:

 

Durch Klicken auf den daneben stehenden Button können Sie sich über Ihr Bürgerkonto anmelden bzw. sich dort registrieren. Weitere Informationen zum Bürgerkonto erhalten Sie hier.

Ohne Bürgerkonto:

 

Sie möchten das Formular online ausfüllen und absenden, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

Träger der gewerblichen Sammlung
Angaben zum beauftragten Dritten
Abfallarten

Welche Abfälle sollen gesammelt werden (Tonnen pro Jahr)?

Wie werden die Abfälle gesammelt?

Ort und Zeit der Sammlung
Weiterer Verwertungsweg

Bitte geben Sie hier die Daten des Verwertungsbetriebes bzw. des Übernehmenden an

Uploads

Bitte legen Sie die folgenden Dokumente im PDF-Format bei

Ihr Einverständnis