Abfallrecht

(0981) 468-3216

(0981) 468-3210

abfallrecht@landratsamt-ansbach.de

Hinweise
Allgemeine Angaben
Angaben zum beauftragten Dritten
Abfallarten
Ort und Zeit
Verwertungs-weg
Uploads & Einverständnis

Anzeige für gewerbliche Sammlungen von Abfällen gem. § 18 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Allgemeine Hinweise

Bitte beachten Sie: 
Die beabsichtigte Sammlung ist spätestens 3 Monate vor ihrer Aufnahme dem Landratsamt Ansbach  anzuzeigen.
Die unvollständige, unrichtige oder verspätete Erstattung einer Anzeige stellt einen Bußgeldtatbestand dar.

 

Der Anzeige sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Kopie der Sammler- und Beförderungsbestätigung gemäß § 53 KrWG
  • vertragliche Vereinbarung mit Dritten (nur bei entsprechender Beauftragung)
  • Standortliste für Sammelcontainer (nur wenn diese bei Sammlung genutzt werden)

Hinweis: Bürgerkonto-Login

 

Aufgrund eines technischen Problems können wir aktuell die Authentifizierung über das Bürgerkonto-Login/BayernID nicht anbieten. Sie können dieses Online-Formular dennoch sicher und digital ohne Authentifizierung an uns zusenden.

 

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!

Bürgerkonto:

 

Durch Klicken auf den daneben stehenden Button können Sie sich über Ihr Bürgerkonto anmelden bzw. sich dort registrieren. Weitere Informationen zum Bürgerkonto erhalten Sie hier.

Ohne Bürgerkonto:

 

Sie möchten das Formular online ausfüllen und absenden, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

Träger der gewerblichen Sammlung
Angaben zum beauftragten Dritten
Abfallarten

Welche Abfälle sollen gesammelt werden (Tonnen pro Jahr)?

Durch Klicken auf das grüne Plus können Sie weitere Abfallarten einzeln auflisten.

Wie werden die Abfälle gesammelt?

Ort und Zeit der Sammlung
Weiterer Verwertungsweg

Bitte geben Sie hier die Daten des Verwertungsbetriebes bzw. des Übernehmenden an

Uploads

Bitte legen Sie die folgenden Dokumente im PDF-Format bei

Ihr Einverständnis

Noch Fragen?

Gerne können Sie mit uns Kontakt aufnehmen: 

 

SG 32 - Gewerbe-, Jagd-, Abfallrecht

(0981) 468-3216

(0981) 468-3210

abfallrecht@landratsamt-ansbach.de

all fields marked with a (*) are required and must be filled out