Abfallrecht
(0981) 468-3216
(0981) 468-3210
abfallrecht@landratsamt-ansbach.de
Bitte beachten Sie: Die beabsichtigte Sammlung ist spätestens 3 Monate vor ihrer Aufnahme dem Landratsamt Ansbach anzuzeigen. Die unvollständige, unrichtige oder verspätete Erstattung einer Anzeige stellt einen Bußgeldtatbestand dar.
Der Anzeige sind folgende Unterlagen beizufügen:
Hinweis: Bürgerkonto-Login
Aufgrund eines technischen Problems können wir aktuell die Authentifizierung über das Bürgerkonto-Login/BayernID nicht anbieten. Sie können dieses Online-Formular dennoch sicher und digital ohne Authentifizierung an uns zusenden.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!
Bürgerkonto:
Durch Klicken auf den daneben stehenden Button können Sie sich über Ihr Bürgerkonto anmelden bzw. sich dort registrieren. Weitere Informationen zum Bürgerkonto erhalten Sie hier.
Ohne Bürgerkonto:
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Welche Abfälle sollen gesammelt werden (Tonnen pro Jahr)?
Durch Klicken auf das grüne Plus können Sie weitere Abfallarten einzeln auflisten.
Wie werden die Abfälle gesammelt?
Bitte geben Sie hier die Daten des Verwertungsbetriebes bzw. des Übernehmenden an
Bitte legen Sie die folgenden Dokumente im PDF-Format bei