Antrag auf Zusendung eines Stammdatenblattes zur Identifikationsnummer aus dem Nationalen Waffenregister (NWR-ID)

Allgemeine Informationen

Um Personen, Erlaubnisse und einzelne Waffen im Nationalen Waffenregister (NWR) sicher zuordnen
zu können, erhalten diese bei Ersterfassung spezielle Identifikationsnummern (sogenannte NWR-ID).


Für Waffenhändler und Waffenhersteller bestehen seit der zum 01.09.2020 erfolgten Anbindung an
das NWR zum Teil elektronische Mitteilungspflichten im NWR-Meldeportal, für welche die NWR-ID
der Kunden benötigt werden.

 

Die NWR-ID sind lediglich für bestimmte Geschäftsvorfälle mit Waffenhändlern relevant. Für
folgende Transaktionen müssen Ihnen die in Klammer genannten NWR-ID vorab bekannt sein:

  • Kauf einer Waffe (Personen-ID und Erlaubnis-ID; ggf. auf der Innenseite der WBK eingedruckt)
  • Verkauf einer Waffe (alle NWR-ID)
  • Überlassung einer Waffe zur Reparatur (sofern diese mehr als einen Monat lang dauert)
  • Überlassung einer Waffe zur Vernichtung (alle NWR-ID).

Für den Munitionskauf sowie für den Verkauf von Waffen zwischen Privatpersonen werden die NWR-
ID nicht benötigt.

 

Für diese Verwaltungsleistung werden keine Kosten fällig.

 

Informationen zu unseren Datenschutzhinweisen nach Art. 13 DSGVO finden Sie hier.

Wie möchten Sie den Antrag vornehmen?

Bürgerkonto:

 

Durch Klicken auf den daneben stehenden Button können Sie sich über Ihr Bürgerkonto anmelden bzw. sich dort registrieren. Wenn Sie über das Bürgerkonto Ihren Antrag einreichen, können wir Ihnen Ihre NWR-ID digital über Ihr Postfach im Bürgerkonto zusenden. Weitere Informationen zum Bürgerkonto erhalten Sie hier.

Ohne Bürgerkonto:

 

Sie möchten das Formular online ausfüllen und absenden, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

 

Bitte beachten: Ohne Bürgerkonto können wir Ihnen Ihre NWR-ID nicht digital übermitteln, sondern nur postalisch an Ihre Meldeadresse.

Angaben des Antragstellers
Ihre Erklärungen

Wie geht es weiter?

 

Nachdem Sie auf den Button "Senden" drücken, wird Ihr Antrag bei der zuständigen Stelle des Landkreises Ansbach eingereicht und zeitnah bearbeitet.