Führerscheinstelle

(0981) 468-3450

fuehrerschein@landratsamt-ansbach.de

Antrag auf Auszug aus dem Führerscheinregister (Karteikartenabschrift)

Allgemeine Informationen

Eine Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat. Sie gibt Auskunft über Ihre Fahrerlaubnisdaten.

 

Wurde Ihr alter Führerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, benötigen Sie die Karteikartenabschrift von der Behörde,die den letzten, aktuell in Besitz befindlichen Führerschein ausgestellt hat.

 

Bei Führerscheinen in Scheckkartenformat ist eine Karteikartenabschrift nicht erforderlich. Diese sind bereits im zentralen Fahrerlaubnisregister hinterlegt.

 

Die Ausstellung der Karteikartenabschrift ist gebührenfrei.

 

Eine Übersendung erfolgt einzig an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

 

Informationen zu unseren Datenschutzhinweisen nach Art. 13 DSGVO finden Sie hier.

Angaben des Antragstellers
Angaben zum Führerschein

Hinweis:

Für die EU - Kartenführerscheine, die seit dem 01.01.1999 ausgestellt wurden, ist keine Karteikartenabschrift erforderlich.

Hinweis:

Um Ihren Führerschein einfacher zu finden benötigen wir

  • die Listennummer Ihres Führerscheins, wenn Sie einen grauen Führerschein haben
  • die Führerscheinnummer, wenn Sie einen rosa Führerschein haben.

Die Listennummer (Liste Nr.) finden Sie in der linken Innenseite Ihres grauen Führerscheins unter dem Stempel der ausstellenden Behörde.

Die Führerscheinnummer finden Sie hinter dem Feld 8 direkt über Ihrer Unterschrift.

Angaben zur Behörde, an welche die Karteikartenabschrift versendet werden soll
Ihre Erklärungen

Wie geht es weiter?

 

Nachdem Sie auf den Button "Senden" drücken, wird Ihr Antrag bei der Führerscheinstelle des Landkreises Ansbach eingereicht und zeitnah bearbeitet.

 

Bitte beachten Sie, dass über das angebotene Verfahren die Daten ausschließlich an eine andere Behörde versendet werden.