Führerscheinstelle
(0981) 468-3450
fuehrerschein@landratsamt-ansbach.de
Eine Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat. Sie gibt Auskunft über Ihre Fahrerlaubnisdaten.
Wurde Ihr alter Führerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, benötigen Sie die Karteikartenabschrift von der Behörde,die den letzten, aktuell in Besitz befindlichen Führerschein ausgestellt hat.
Bei Führerscheinen in Scheckkartenformat ist eine Karteikartenabschrift nicht erforderlich. Diese sind bereits im zentralen Fahrerlaubnisregister hinterlegt.
Die Ausstellung der Karteikartenabschrift ist gebührenfrei.
Eine Übersendung erfolgt einzig an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Informationen zu unseren Datenschutzhinweisen nach Art. 13 DSGVO finden Sie hier.
Hinweis:
Für die EU - Kartenführerscheine, die seit dem 01.01.1999 ausgestellt wurden, ist keine Karteikartenabschrift erforderlich.
Um Ihren Führerschein einfacher zu finden benötigen wir
Die Listennummer (Liste Nr.) finden Sie in der linken Innenseite Ihres grauen Führerscheins unter dem Stempel der ausstellenden Behörde.
Die Führerscheinnummer finden Sie hinter dem Feld 8 direkt über Ihrer Unterschrift.
Nachdem Sie auf den Button "Senden" drücken, wird Ihr Antrag bei der Führerscheinstelle des Landkreises Ansbach eingereicht und zeitnah bearbeitet.
Bitte beachten Sie, dass über das angebotene Verfahren die Daten ausschließlich an eine andere Behörde versendet werden.