Abfallrecht

(0981) 468-3216

(0981) 468-3210

abfallrecht@landratsamt-ansbach.de

Anzeige für gemeinnützige Sammlungen von Abfällen 

Allgemeine Hinweise

Bitte beachten Sie: 
Die beabsichtigte Sammlung ist spätestens 3 Monate vor ihrer Aufnahme dem Landratsamt Ansbach  anzuzeigen.
Die unvollständige, unrichtige oder verspätete Erstattung einer Anzeige stellt einen Bußgeldtatbestand dar.

 

Zur Bearbeitung Ihrer Anzeige sind folgende Dateien hochzuladen: 

  • Freistellungsbescheid des Finanzamtes gemäß §5 Abs. 1 Nr. 9 KStG
  • Kopie der vertraglichen Unterlagen (nur bei Beauftragung gewerblicher Sammler)
  • Unterlagen zur Vergütung (nur bei Beauftragung gewerblicher Sammler)
  • Kopie des Entsorgungsfachbetriebs-Zertifikat

Bürgerkonto:

 

Durch Klicken auf den daneben stehenden Button können Sie sich über Ihr Bürgerkonto anmelden bzw. sich dort registrieren. Weitere Informationen zum Bürgerkonto erhalten Sie hier.

Ohne Bürgerkonto:

 

Sie möchten das Formular online ausfüllen und absenden, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

PDF-Formular:

 

Gerne können Sie das Formular ausdrucken und per Hand ausfüllen. Hier können Sie die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und uns per Post schicken.

Träger der gemeinnützigen Sammlung
Gewerbliche Sammler
Abfallarten

Welche Abfälle sollen gesammelt werden (Tonnen pro Jahr)?

Wie werden die Abfälle gesammelt?

Ort und Zeit der Sammlung
Weiterer Verwertungsweg

Bitte geben Sie hier die Daten des Verwertungsbetriebes bzw. des Übernehmenden an.

Uploads

Bitte legen Sie die folgenden Dokumente im PDF-Format bei

Ihr Einverständnis