Anzeige einer Verwertung (Auf-/Verfüllung) sowie Bereitstellung mineralischer Abfälle

Allgemeine Hinweise

In Deutschland machen Bauschutt- und Bodenaushubabfälle fast 80% der gesamten Abfallmenge aus. Sie fallen vor allem bei Neubau-, Abbruch- und Renovierungsarbeiten an. Die anfallende Bausubstanz kann unbelastet und wieder verwendbar sein, sie kann aber auch sehr unterschiedlich belastet sein. Ein gut geplanter und gezielter Rückbau mindert nicht nur die Sonderabfallmenge und deren Entsorgungskosten, sondern leistet einen Beitrag zur Abfallvermeidung und zum Ressourcenschutz.


Nachdem die Erzeuger bzw. Besitzer von Abfällen zur Verwertung ihrer Abfälle verpflichtet sind, hat die Verwertung von Bauschutt- und Bodenaushubabfällen Vorrang vor einer Beseitigung einen hohen Stellenwert.


Sofern eine Verwertung der Abfälle technisch nicht möglich und wirtschaftlich nicht zumutbar ist, sind für die Beseitigung von Bauschutt- und Bodenaushubabfällen im Landkreis Ansbach die Gemeinden zuständig, die u.U. eine zugelassene Inertabfalldeponie bzw. Bauschuttdeponien zur Verfügung stellen.

Wie möchten Sie den Antrag vornehmen?

Bürgerkonto:

 

Durch Klicken auf den daneben stehenden Button können Sie sich über Ihr Bürgerkonto anmelden bzw. sich dort registrieren. Weitere Informationen zum Bürgerkonto erhalten Sie hier.

Ohne Bürgerkonto:

 

Sie möchten das Formular online ausfüllen und absenden, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

PDF-Formular:

 

Gerne können Sie das Formular ausdrucken und per Hand ausfüllen. Hier können Sie die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und uns per Post schicken.

 

Angaben zu den Beteiligten
Angaben zur Auftragsfläche oder Bereitstellungsfläche zur Aufbereitung/Verwertung

Hinweis:

 

Bereitstellungsflächen dürfen nicht weiter als 1 km vom Herkunftsort der Abfälle entfernt sein und die Bereitstellung darf 1 Jahr nicht überschreiten.

Angaben zur Herkunft der Böden/ Bauschutt/ RC-Material/ Schlämme/ Schlacken etc.
Uploads

hier können Sie ein Gutachten beifügen bzw. eine Bestätigung der Gemeinde nach Nr. 4.1 des LfU - Merkblatt "Beprobung von Boden..." hochladen (optional)

Ihr Einverständnis