SG 32 - Gewerbe-, Jagd-, Abfallrecht
(0981) 468-3210
abfallrecht@landratsamt-ansbach.de
In Deutschland machen Bauschutt- und Bodenaushubabfälle fast 80% der gesamten Abfallmenge aus. Sie fallen vor allem bei Neubau-, Abbruch- und Renovierungsarbeiten an. Die anfallende Bausubstanz kann unbelastet und wieder verwendbar sein, sie kann aber auch sehr unterschiedlich belastet sein. Ein gut geplanter und gezielter Rückbau mindert nicht nur die Sonderabfallmenge und deren Entsorgungskosten, sondern leistet einen Beitrag zur Abfallvermeidung und zum Ressourcenschutz.
Nachdem die Erzeuger bzw. Besitzer von Abfällen zur Verwertung ihrer Abfälle verpflichtet sind, hat die Verwertung von Bauschutt- und Bodenaushubabfällen Vorrang vor einer Beseitigung einen hohen Stellenwert.
Sofern eine Verwertung der Abfälle technisch nicht möglich und wirtschaftlich nicht zumutbar ist, sind für die Beseitigung von Bauschutt- und Bodenaushubabfällen im Landkreis Ansbach die Gemeinden zuständig, die u.U. eine zugelassene Inertabfalldeponie bzw. Bauschuttdeponien zur Verfügung stellen.
Hinweis: Bürgerkonto-Login
Aufgrund eines technischen Problems können wir aktuell die Authentifizierung über das Bürgerkonto-Login/BayernID nicht anbieten. Sie können dieses Online-Formular dennoch sicher und digital ohne Authentifizierung an uns zusenden.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!
Bürgerkonto:
Durch Klicken auf den daneben stehenden Button können Sie sich über Ihr Bürgerkonto anmelden bzw. sich dort registrieren. Weitere Informationen zum Bürgerkonto erhalten Sie hier.
Ohne Bürgerkonto:
Sie möchten das Formular online ausfüllen und absenden, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?
PDF-Formular:
Gerne können Sie das Formular ausdrucken und per Hand ausfüllen. Hier können Sie die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und uns per Post schicken.
Hinweis:
Bereitstellungsflächen dürfen nicht weiter als 1 km vom Herkunftsort der Abfälle entfernt sein und die Bereitstellung darf 1 Jahr nicht überschreiten.
z. B. Wasserschutz-, Überschwemmungs-, Landschaftsschutz-, Naturschutzgebiet
hier können Sie ein Gutachten beifügen bzw. eine Bestätigung der Gemeinde nach Nr. 4.1 des LfU - Merkblatt "Beprobung von Boden..." hochladen (optional)