Antrag auf Erteilung einer Abfallerzeugernummer

Allgemeine Hinweise

Die Abfallerzeugernummer ist eine neunstellige Identifikationsnummer, die ein Abfallerzeuger bzw. ein Abfallbesitzer benötigt, um bei der Entsorgung seiner gefährlichen Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können. Sie kennzeichnet den Ort an dem der Abfall entsteht oder anfällt. Sie ist unter anderem notwendig, um eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen nachweisen zu können.

 

Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen unterliegt Nachweispflichten. Wenn gewerbliche Betriebe, als Unternehmer oder Bauherren im Jahr mehr als 2 Tonnen gefährlichen Abfall zu entsorgen haben, benötigen sie dafür eine Abfallerzeugernummer.

 

Eine eigene Abfallerzeugernummer wird auch benötigt für die Eintragung in den sog. Übernahmeschein, wenn die betreffenden Abfälle durch einen Einsammler mittels Sammelentsorgungsnachweis abgeholt und entsorgt werden (maximal 20 t pro Kalenderjahr, Anfallstelle und Abfallschlüssel).

 

Wenn Sie mehrere Firmenstandorte haben, an denen gefährlicher Abfall anfällt, müssen Sie für jeden Standort eine eigene Abfallerzeugernummer beantragen. 

 

Im Fall eines Umzugs wird die bisherige Erzeugernummer ungültig. Bitte beantragen Sie für den neuen Standort eine neue Abfallerzeugernummer. Im Fall einer Umfirmierung bleibt die bisherige Erzeugernummer bestehen, wenn es sich um einen reinen Namens- oder Formwechsel ohne Änderung der rechtlichen Identität handelt.

Die Regelung gilt nicht für private Haushaltungen.

Wie möchten Sie den Antrag vornehmen?

Bürgerkonto:

 

Durch Klicken auf den daneben stehenden Button können Sie sich über Ihr Bürgerkonto anmelden bzw. sich dort registrieren. Weitere Informationen zum Bürgerkonto erhalten Sie hier.

Ohne Bürgerkonto:

 

Sie möchten das Formular online ausfüllen und absenden, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

PDF-Formular:

 

Gerne können Sie das Formular ausdrucken und per Hand ausfüllen. Hier können Sie die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und uns per Post schicken.

 

 

Angaben zum Antragsteller
Angaben zum Abfallerzeuger
Anfallort im Landkreis Ansbach
Art und Menge der anfallenden Abfallarten

Hinweis!

Nur Anträge mit gültiger Abfallschlüsselnummer (AVV) können bearbeitet werden.

Informationen zu den Schlüsselnummern finden Sie hier.

Ihr Einverständnis