Quickcheck: Führerschein-Pflichtumtausch

Allgemeine Informationen: Warum Pflichtumtausch?!

Führerscheine sollen künftig EU-weit einheitlich und fälschungssicher sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um möglichen Missbrauch zu vermeiden.

 

Mitte Februar 2019 hat der Bundesrat daher den gestaffelten Pflichtumtausch von Führerscheinen beschlossen. Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden. Die neuen Führerschein-Dokumente sind dann auf 15 Jahre befristet. Der Pflichtumtausch erfolgt gestaffelt.

 

Wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, erfahren Sie hier!

Sonderregelung für Jahrgänge vor 1953

Beim Umtausch Ihres Führerscheins werden für die Jahrgänge ab 1953 Staffelungen für die Bestimmung der Umtauschfrist hergenommen. Für Führerscheininhaber, die vor 1953 geboren wurden, gibt es eine Sonderregelung.

Umtausch bis 19.01.2033

 

Wer vor 1953 geboren wurde, muss seinen Führerschein bis spätestens 19.01.2033 umtauschen. Sie haben also noch genügend Zeit, Ihren Führerschein umzutauschen. Wenn Sie schon einmal erfahren wollen, was Sie für den Umtausch benötigen, können Sie auf Seite 3 - Weitere Hinweise zum Umtausch gehen.

Ausstelldatum des Führerscheins

Ihre Umtauschfrist wird anhand der Staffelungen bestimmt!

Für den Umtausch werden zwei Staffelungen verwendet: eine nach Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers und eine nach dem Ausstellungsjahr. Welche für Sie heranzuziehen ist, ist vom Ausstelldatum Ihres Führerscheines abhängig.

Wann bin ich vom Pflichtumtausch betroffen?

Ihre Frist zum Umtausch des Führerscheines ist abhängig von Ihrem Geburtsjahr. Bitte wählen Sie im nachfolgenden Feld Ihr Geburtsjahr aus. Im Anschluss erfahren Sie, bis wann Sie spätestens Ihren Führerschein umgetauscht haben müssen!

Umtausch bis 19.01.2022

 

Wer zwischen 1953 und 1958 geboren wurde, muss seinen Führerschein bis spätestens 19.01.2022 umtauschen. Wenn Sie erfahren wollen, was Sie für den Umtausch benötigen, können Sie auf Seite 3 - Weitere Hinweise zum Umtausch gehen.

Umtausch bis 19.01.2023

 

Wer zwischen 1959 und 1964 geboren wurde, muss seinen Führerschein bis spätestens 19.01.2023 umtauschen. Wenn Sie schon einmal erfahren wollen, was Sie für den Umtausch benötigen, können Sie auf Seite 3 - Weitere Hinweise zum Umtausch gehen.

Umtausch bis 19.01.2024

 

Wer zwischen 1965 und 1970 geboren wurde, muss seinen Führerschein bis spätestens 19.01.2024 umtauschen.  Wenn Sie schon einmal erfahren wollen, was Sie für den Umtausch benötigen, können Sie auf Seite 3 - Weitere Hinweise zum Umtausch gehen.

Umtausch bis 19.01.2025

 

Wer ab 1971 geboren wurde, muss seinen Führerschein bis spätestens 19.01.2025 umtauschen.  Wenn Sie schon einmal erfahren wollen, was Sie für den Umtausch benötigen, können Sie auf Seite 3 - Weitere Hinweise zum Umtausch gehen.

Wann bin ich vom Pflichtumtausch betroffen?

Ihre Frist zum Umtausch des Führerscheines ist abhängig von dem Ausstellungsjahr Ihres Führerscheins. Bitte wählen Sie im nachfolgenden Feld das Ausstellungsjahr Ihres Führerscheins aus. Im Anschluss erfahren Sie, bis wann Sie spätestens Ihren Führerschein umgetauscht haben müssen!

Umtausch bis 19.01.2026

 

Wessen Führerschein zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, muss seinen Führerschein bis spätestens 19.01.2026 umtauschen. Sie haben also noch genügend Zeit, Ihren Führerschein umzutauschen. Wenn Sie schon einmal erfahren wollen, was Sie für den Umtausch benötigen, können Sie auf Seite 3 - Weitere Hinweise zum Umtausch gehen.

Umtausch bis 19.01.2027

 

Wessen Führerschein zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurde, muss seinen Führerschein bis spätestens 19.01.2027 umtauschen. Sie haben also noch genügend Zeit, Ihren Führerschein umzutauschen. Wenn Sie schon einmal erfahren wollen, was Sie für den Umtausch benötigen, können Sie auf Seite 3 - Weitere Hinweise zum Umtausch gehen.

Umtausch bis 19.01.2028

 

Wessen Führerschein zwischen 2005 und 2007 ausgestellt wurde, muss seinen Führerschein bis spätestens 19.01.2028 umtauschen. Sie haben also noch genügend Zeit, Ihren Führerschein umzutauschen. Wenn Sie schon einmal erfahren wollen, was Sie für den Umtausch benötigen, können Sie auf Seite 3 - Weitere Hinweise zum Umtausch gehen.

Umtausch bis 19.01.2029

 

Wessen Führerschein im Jahr 2008 ausgestellt wurde, muss seinen Führerschein bis spätestens 19.01.2029 umtauschen. Sie haben also noch genügend Zeit, Ihren Führerschein umzutauschen. Wenn Sie schon einmal erfahren wollen, was Sie für den Umtausch benötigen, können Sie auf Seite 3 - Weitere Hinweise zum Umtausch gehen.

Umtausch bis 19.01.2030

 

Wessen Führerschein im Jahr 2009 ausgestellt wurde, muss seinen Führerschein bis spätestens 19.01.2030 umtauschen. Sie haben also noch genügend Zeit, Ihren Führerschein umzutauschen. Wenn Sie schon einmal erfahren wollen, was Sie für den Umtausch benötigen, können Sie auf Seite 3 - Weitere Hinweise zum Umtausch gehen.

Umtausch bis 19.01.2031

 

Wessen Führerschein im Jahr 2010 ausgestellt wurde, muss seinen Führerschein bis spätestens 19.01.2031 umtauschen. Sie haben also noch genügend Zeit, Ihren Führerschein umzutauschen. Wenn Sie schon einmal erfahren wollen, was Sie für den Umtausch benötigen, können Sie auf Seite 3 - Weitere Hinweise zum Umtausch gehen.

Umtausch bis 19.01.2032

 

Wessen Führerschein im Jahr 2011 ausgestellt wurde, muss seinen Führerschein bis spätestens 19.01.2032 umtauschen. Sie haben also noch genügend Zeit, Ihren Führerschein umzutauschen. Wenn Sie schon einmal erfahren wollen, was Sie für den Umtausch benötigen, können Sie auf Seite 3 - Weitere Hinweise zum Umtausch gehen.

Umtausch bis 19.01.2033

 

Wessen Führerschein zwischen dem 01.01.2012 und dem 18.01.2013 ausgestellt wurde, muss seinen Führerschein bis spätestens 19.01.2033 umtauschen. Sie haben also noch genügend Zeit, Ihren Führerschein umzutauschen. Wenn Sie schon einmal erfahren wollen, was Sie für den Umtausch benötigen, können Sie auf Seite 3 - Weitere Hinweise zum Umtausch gehen.

Weitere Hinweise zum Umtausch

Im Folgenden finden Sie einige allgemeine Hinweise zum Umtausch Ihres Führerscheins

Welche Unterlagen benötige ich für den Umtausch?

Sie können den Umtausch postalisch beantragen. Für den Umtausch senden Sie bitte:

  • das Antragsformular (hier zu finden)
  • ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Kopie des bisherigen Führerscheins
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebestätigung.

Optional sind zusätzlich zu senden:

  • bei Führerscheinen, die nicht vom Landratsamt Ansbach ausgestellt wurden: eine Karteikartenabschrift (erhalten Sie durch Anruf bei der ausstellenden Behörde des bisherigen Führerscheins
  • bei Altklasse 3 (ohne gleichzeitigen Besitz der Altklasse 2): zum Erhalt der neuen Fahrerlaubnisklasse T (u. a. für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen) bitte auf dem Antrag Angaben zum Betrieb machen

Wieviel kostet der Umtausch?

Die Kosten für den Führerschein-Umtausch betragen 25,30 Euro.

Wie lang ist die Bearbeitungszeit für den Umtausch?

Sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, erhalten Sie bereits in wenigen Wochen das neue Führerschein-Dokument entweder direkt bei der Führerscheinstelle oder durch Ihre Wohnortgemeinde ausgehändigt. Aufgrund des hohen Antragsaufkommens kann es jedoch vorkommen, dass sich die Bearbeitung verzögert. Wir behalten uns vor, nicht zeitkritische Anträge zur Bearbeitung zeitkritischer Anträge zurückzustellen.

Ich möchte meinen alten Führerschein behalten. Geht das?

Den bisherigen grauen oder rosa Führerschein erhält man auf Wunsch entwertet zurück.

Wann ist der Antrag zu stellen?

Aufgrund der Höhe des Antragsaufkommens empfehlen wir eine Antragstellung ein halbes Jahr vor Erreichen der Umtauschfrist. Die Antragstellung ist auch deutlich früher möglich. Zur vorrangigen Bearbeitung zeitkritischer Anträge behalten wir uns vor, deutlich vor Ablauf der Umtauschfrist gestellte Anträge zurückzustellen.

Was passiert, wenn man den Führerschein zu spät umtauscht?

Nach Ablauf der für Sie relevanten Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit. 

Wo kann ich den Antrag auf Umtausch stellen?

Den Antrag können Sie entweder direkt beim Landratsamt Ansbach oder bei der für Sie zuständigen Meldebehörde (Stadt, Markt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft) stellen.

Kann ich einen Termin online buchen?

Ja! Hier können Sie Ihren Wunschtermin online und unkompliziert buchen.

An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?

Die Führerscheinstelle steht Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung. 

 

So erreichen Sie uns:

 

Landratsamt Ansbach
Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach

Telefon: (0981) 468-3450
E-Mail: fuehrerschein@landratsamt-ansbach.de