Welcome to the online service of the Jobcenter Landkreis Ansbach
You can inform us about your current incapacity to work through this form.
Please note the following:
Please fill out the form completely. It will be necessary to submit a copy of your medical certificate/certificate of incapacity for work.
The completed form will then be transmitted digitally and securely to the Jobcenter Landkreis Ansbach.
You can find our information on the processing of your data here (below Jobcenter).
Bürgergeld - Incapacity to work
The number of benefit community consists of 14 characters:
5 digits, the letters BG and 7 other digits.
Example:
71146BG1234567
You can find your number of benefit community on all written notifications from your Jobcenter.
Bitte beachten Sie, dass pro Leistung jeweils ein separater Antrag gestellt werden muss.
Bitte beachten Sie, dass Freizeiten anderer Träger (z. B. kirchlicher Einrichtungen) über die Auswahl "Soziokulturelle Teilhabe" zu beantragen sind.
Bitte beachten Sie, dass die Schülerbeförderungskosten bis auf wenige Ausnahmen vom Sachgebiet 24 - ÖPNV, Schülerbeförderung übernommen werden können. Soweit ein solcher Anspruch besteht, ist keine Erstattung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets möglich.
Sollten Ihnen Kosten im Zusammenhang mit der Schülerbeförderung (i. d. R. ab der 11. Jahrgangsstufe) entstehen, stellen Sie Ihren Antrag bitte direkt beim Sachgebeit 24 - ÖPNV, Schülerbeförderung. Nähere Informationen finden Sie hier.
Sollte ein Anspruch auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten über das Sachgebiet 24 - ÖPNV, Schülerbeförderung nicht bestehen, ist zwingend ein schriftlicher Ablehnungsbescheid über die Kostenfreiheit des Schulweges erforderlich.
Sofern Sie weiteren Klärungsbedarf haben, aktivieren Sie bitte nachfolgende Checkbox.
Sofern Sie weitere Fragen zum Thema Schülerbeförderung haben, geben Sie bitte nachfolgend Ihre Telefonnummer und die Zeiten, zu denen wir Sie am besten erreichen können, an.
Bitte benennen Sie konkret Ihr Anliegen.
Ihr zuständiger Sachbearbeiter wird sich dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bitte beachten Sie, dass Leistungen für soziokulturelle Teilhabe nur bis zum 18. Lebensjahr gewährt werden können.
Beispiel einmalige Veranstaltung:
Freizeit der Kirche oder der Kommune
Beispiel Mitgliedschaft:
Beitrag für eine Vereinsmitgliedschaft, Tanzschule etc.
Sofern Ihnen keine Bestätigung der Schule / KiTa / Trägers vorliegt und eine solche zur Bearbeitung des Antrags erforderlich ist, fordern wir diese schriflich bei Ihnen an.
Hinweis:
Sollte das Kind im schulpflichtigen Alter sein, wird die Pauschale für Schulmaterialien bei Vorliegen der Voraussetzungen in der Regel automatisch mit den Bürgergeldleistungen ausgezahlt. Die Pauschale für Schulmaterial wird zu 2/3 im August und zu 1/3 im Februar gezahlt.
Sollten Sie die Zahlung nicht erhalten haben, laden Sie hier bitte die Schulbescheinigung des betroffenen Kindes hoch.
Anschließend wird Ihr Anliegen geprüft.
Sollten Sie bisher noch keinen Antrag auf Lernförderung gestellt haben und noch keine Stellungsnahme der Schule vorliegen, schildern Sie uns im Textfeld bitte kurz Ihr Anliegen und laden Sie, soweit gewünscht, ergänzende Nachweise hoch.